Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Immo-Modul - Eine Marke der KSK-Immobilien GmbH, Richmodstr. 2, 50667 Köln (Immo-Modul)

I. Geltungsbereich

Diese AGB regeln abschließend das vertragliche Verhältnis zwischen dem Verkäufer der Immobilie (Auftraggeber) und Immo-Modul für die von Immo-Modul angebotenen Leistungen, soweit nicht individualvertraglich ein abweichender Inhalt vereinbart wurde.

II. Vertragsgegenstand

1. Vertragsschluss

(1) Alle Angebote von Immo-Modul sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich Aufforderungen zur Abgabe eines Auftrags dar.

(2) Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung der Immo-Modul zustande.

2. Leistungen

(1) Immo-Modul erstellt Immobiliengutachten und unterstützt den Auftraggeber bei der Vermarktung der Immobilie im Umfang der einzelvertraglich vereinbarten Leistungen. Der Geschäftsabschluss mit dem Interessenten ist von Immo-Modul nicht geschuldet.

(2) Immo-Modul ist berechtigt, Subunternehmer mit der Durchführung der Leistungen zu beauftragen.

Mitwirkungspflichten / Haftung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist jederzeit zur vollständigen Auskunft über die Immobilie verpflichtet. Er muss Immo-Modul und etwaige Interessenten über den juristischen Status, Besonderheiten, die (bauliche) Beschaffenheit sowie eventuelle Schäden an der zu vermarktenden Immobilie vollständig informieren und muss ferner alle sonstigen Kenntnisse, über die er verfügt und von denen er weiß oder wissen müsste, dass sie für den Interessenten vor Vertragsabschluss von Bedeutung sind oder sein könnten, unaufgefordert offenlegen. Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm überlassenen Unterlagen gleich welcher Art oder Form (z. B. Grundrisszeichnungen, Objektfotografien etc.) frei von Rechten Dritter sind.

(2) Der Auftraggeber hat die Pflicht, alle Angaben zur Immobilie in den von Immo-Modul erstellten und zur Freigabe übersandten Entwürfen (z.B. Exposé) zu kontrollieren, diese wenn nötig zu ergänzen und Fehler zu korrigieren und/oder Immo-Modul zu melden.

(3) Der Auftraggeber unterlässt alle Handlungen, welche Immo-Modul bei Erfüllung des ihr erteilten Auftrages behindern könnten.

(4) Der Auftraggeber stellt Immo-Modul im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer schuldhaften Verletzung der in dieser Ziffer geregelten Pflichten des Auftraggebers resultieren.

IV. Vergütung

(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Werkvertrag.

(2) Die Preise verstehen sich jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und sind zu dem in der Rechnung aufgeführten Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Immo-Modul ist berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu erheben, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass Immo-Modul tatsächlich nur ein geringerer Schaden entstanden ist. § 288 Abs.4 BGB findet Anwendung.

(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Immo-Modul anerkannt sind.

V. Geheimhaltung / Datenschutz

(1) Die Parteien werden Informationen oder Unterlagen des jeweils anderen Vertragspartners, die als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis gekennzeichnet oder aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als solche erkennbar sind, geheim halten.

(2) Immo-Modul informiert den Auftraggeber über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten mit der diesem Vertragswerk anliegenden Datenschutzerklärung. Der Auftraggeber nimmt diese zu Kenntnis.

VI. Nutzungsrechte

(1) Immo-Modul erwirbt das geistige Eigentum an sämtlichen von ihr erstellten Arbeitsergebnissen (z.B. Exposé, Objektfotografien, Verkehrsgutachten etc.).

(2) Immo-Modul ist berechtigt, die erstellten Arbeitsergebnisse in eigenen Kundenreferenzlisten gleich welcher Art oder Form (z.B. Print oder auf der Firmenwebsite) zu verwenden.

(3) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von Immo-Modul erstellten Arbeitsergebnisse zu bearbeiten, umzugestalten oder in sonstiger Weise inhaltlich oder gestalterisch zu verändern.

(4) Der Auftraggeber hat das Recht, die von Immo-Modul erstellten Arbeitsergebnisse im Ganzen zu reproduzieren, zu verteilen und zu veröffentlichen, wenn und soweit er in angemessener Form darauf hinweist, dass „Immo-Modul GmbH“ Urheber des jeweiligen Arbeitsergebnisses ist.

VII. Haftungsbeschränkung

(1) Die Parteien haften einander unabhängig vom Rechtsgrund für die von ihnen oder ihren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden unbeschränkt.

(2) Im Übrigen haften die Parteien einander für von ihnen jeweils zu vertretende Schäden pro Schadensereignis bis zu maximal EUR 50.000. Die maximale Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist auf zwei Schadensfälle pro Jahr begrenzt. Die Parteien können den Nachweis erbringen, dass der anderen Partei tatsächlich ein höherer Schaden entstanden ist.

(3) Die in Abs. 2 genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingend gehaftet wird, bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen seitens einer der Parteien, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Parteien oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Parteien beruhen.

(4) Immo-Modul haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht wurden und für Ansprüche Dritter mit Ausnahme solcher Ansprüche aus Verletzung Schutzrechte Dritter.

(5) Immo-Modul haftet nicht für Schäden, die durch fahrlässige oder leichtfahrlässige Verletzung einer nichtwesentlichen Vertragspflicht von einem Mitarbeiter oder Beauftragten der Immo-Modul verursacht worden sind.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten der Immo-Modul.

VIII. Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Immo-Modul GmbH, Richmodstraße 13, 50667 Köln, Tel.: 0221 2709899-0, Fax: 0221 2709899-9, Mail: info@immo-modul.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

IX. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Werkvertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt eine solche, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden. Das gleiche gilt, soweit der Werkvertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

Stand Mai 2018

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